Ein Familienmitglied hat bei einem Wiener Zahnarzt drei Implantate erhalten – fachlich scheint alles OK zu sein – das ist ja wirklich wichtig und die gute Nachricht. Was allerdings überrascht bzw. schockiert, ist die sehr, sehr hohe Rechnung – vor der Behandlung wurde nicht über die Kosten gesprochen.
Ja, es ist plausibel, dass man vorab keine 100%ige allgemeine ‘Pauschale’ angeben kann, da gibt es wohl Unterschiede aufgrund von Lage, Material, Rundumarbeiten, Knochenaufbau etc. Während der Behandlung können Umstände auftrteten, die weitere Schritte notwendig machen und somit weitere Kosten verursachen.
Jedoch: Das Familienmitglied wurde vorab nicht über geplante und mögliche Kosten aufgeklärt, rechnete mit den ‘üblichen’ Kosten von ca. 2000 bis 3000 Euro pro Implantat. Die Person legt Wert auf Qualität, hält nichts von Dumpingpreisen und vertraute dem Zahnarzt, dass die Honorare angemessen sein würden. Zusätzlich war das Familienmitglied zu Beginn der Behandlung ziemlich verzweifelt, da vermutlich durch einen technischen Fehler bei einem anderen Zahnarzt gerade drei Zähne (Brücke) gebrochen waren – die dann eben dringend durch Implantate ersetzt werden mussten.
Ist ein Zahnarzt verpflichtet, vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erstellen bzw. während der Behandlung über zusätzlich anfallende Kosten zu informieren? Oder liegt hier die Hol-Schuld allein beim Patienten, der den KV einfordern muss? Was kann man tun, wenn einem (als Laie) eine Honorarforderung unverhältnismässig hoch erscheint? Ist es hilfreich, nachträglich eine zahnärztliche Zweitmeinung einzuholen – oder ist das unter Kollegen eher tabu?
Danke im Voraus für Tipps und Meinungen!
Sehr liebe(r) Fragezeichen_Implantat!
Ja, es ist plausibel, dass man vorab keine 100%ige allgemeine ‘Pauschale’ angeben kann, da gibt es wohl Unterschiede aufgrund von Lage, Material, Rundumarbeiten, Knochenaufbau etc.
Es kann immer eine genaue Preisauskunft erteilt werden, viele Kollegen machen das, wir auch … wenn das einer nicht kann, dann beherrscht er entweder nicht Fach, oder ist unseriös – für einen Profi sind die Kosten abschätzbar … zudem ist die Medizin kein Bazar, sondern sollte nach genauen Richtlinien erfolgen.
Jedoch: Das Familienmitglied wurde vorab nicht über geplante und mögliche Kosten aufgeklärt, rechnete mit den ‘üblichen’ Kosten von ca. 2000 bis 3000 Euro pro Implantat.
Wow, das sind keine üblichen Kosten … in Wien üblich sind 600€-1500€. So wie das klingt will sich der ZA aus Ihrem Leid ein goldenes Näschen verdienen. Ihnen kann man den Vorwurf machen, diesen Punkt nicht angesprochen zu haben – das sollten Sie immer tun und zudem alles schriftlich verlangen.
Ist ein Zahnarzt verpflichtet, vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erstellen bzw. während der Behandlung über zusätzlich anfallende Kosten zu informieren?
Ab einer bestimmten Summe ist der ZA verpflichtet einen KV zu stellen, ich glaube ab 1800€, genaueres können Sie bei der Zahnärztekammer erfragen.
Ich würde einfach mit dem ZA reden und sagen das Sie und er einen Fehler gemacht haben, eben aufgrund Ihrer Not nicht vorab die Preise geklärt haben. Ich denke es wird eine Lösung gefunden …
Oder liegt hier die Hol-Schuld allein beim Patienten, der den KV einfordern muss? Was kann man tun, wenn einem (als Laie) eine Honorarforderung unverhältnismässig hoch erscheint? Ist es hilfreich, nachträglich eine zahnärztliche Zweitmeinung einzuholen – oder ist das unter Kollegen eher tabu?
Kollege hin, Kollege her, Patient hin, Patient her, es gibt nur eine Wahrheit und wenn das so stimmt, wie Sie das erzählen, dann hat der Kollege Ihre Not ausgenutzt. Ein anständiger Arzt informiert nicht nur über den Preis, sondern bietet auch Alternativen an. Ich würde das genauso dem Kollegen sagen (immer vorausgesetzt es hat sich so zugetragen, wie Sie das beschreiben), ich denke das wird ihn zum umdenken bewegen!