Ein Familienmitglied hat bei einem Wiener Zahnarzt drei Implantate erhalten – fachlich scheint alles OK zu sein – das ist ja wirklich wichtig und die gute Nachricht. Was allerdings überrascht bzw. schockiert, ist die sehr, sehr hohe Rechnung – vor der Behandlung wurde nicht über die Kosten gesprochen.

Ja, es ist plausibel, dass man vorab keine 100%ige allgemeine ‘Pauschale’ angeben kann, da gibt es wohl Unterschiede aufgrund von Lage, Material, Rundumarbeiten, Knochenaufbau etc. Während der Behandlung können Umstände auftrteten, die weitere Schritte notwendig machen und somit weitere Kosten verursachen.

Jedoch: Das Familienmitglied wurde vorab nicht über geplante und mögliche Kosten aufgeklärt, rechnete mit den ‘üblichen’ Kosten von ca. 2000 bis 3000 Euro pro Implantat. Die Person legt Wert auf Qualität, hält nichts von Dumpingpreisen und vertraute dem Zahnarzt, dass die Honorare angemessen sein würden. Zusätzlich war das Familienmitglied zu Beginn der Behandlung ziemlich verzweifelt, da vermutlich durch einen technischen Fehler bei einem anderen Zahnarzt gerade drei Zähne (Brücke) gebrochen waren – die dann eben dringend durch Implantate ersetzt werden mussten.

Ist ein Zahnarzt verpflichtet, vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu erstellen bzw. während der Behandlung über zusätzlich anfallende Kosten zu informieren? Oder liegt hier die Hol-Schuld allein beim Patienten, der den KV einfordern muss? Was kann man tun, wenn einem (als Laie) eine Honorarforderung unverhältnismässig hoch erscheint? Ist es hilfreich, nachträglich eine zahnärztliche Zweitmeinung einzuholen – oder ist das unter Kollegen eher tabu?

Danke im Voraus für Tipps und Meinungen!

Belsky Answered question 20. März 2011