Hallo
ich habe vorletztes Jahr eine Teilkrone bekommen. Diese ist leider abgefallen und auch ein Stück vom Zahn. Mein jetziger Behandler wollte da leider nicht beigehen und auch die Krankenkasse sagte, ich müsste zu meinem ehemaligen Behandler damit ich keine Zusatzkosten habe.
Als mein ehemaliger Behandler den Zahn erneut hergestellt hat und zwar mit einer Vollkrone, habe ich dafür eine Rechnung erhalten, da dieses leider nicht unter die Garantie fällt, hat er mir erklärt.
Ich habe ihm gesagt, das ich aufgrund der Garantie extra zu ihm gekommen bin und das er mittlerweile nicht mein Zahnarzt ist, über diese Nachricht war er natürlich enttäuscht.
Bei der Kontrolle sagte er mir jedoch, das ich vorbeikommen soll, sollte etwas mit dem Zahn sein und er sagte, dass ich auf diesen Zahn eine 2jährige Garantie habe!!!
Das er das noch erwähnt, damit habe ich nicht gerechnet, da ich ja mittlerweile einen anderen Zahnarzt habe, was er nun jetzt auch weiß.
Und was meint er mit der Garantie???
Besten dank.
mfg
Hallo,
vielen Dank für Ihre freundliche und ausführliche Antwort.
Das ich das erneute Zusammentreffen mit meinem ehemaligen ZA scheue, da haben Sie ins Schwarze getroffen.
Auf der einen Seite meide ich natürlich den Konflikt, da es bereits beim letzten Mal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen uns kam und auf der anderen Seite habe ich Angst die Gewährleistung zu verlieren und erneut hohe Rechnungen für Zahnersatz zu zahlen.
Wenn der Zahnarzt mich von sich aus auf die Garantie angesprochen hat, vermute ich, dass er gegen eine Weiterbehandlung nichts “einzuwenden” hat.
Das andere trifft nicht ganz auf mich zu, aber wie Sie selbst sagten vielleicht auf andere. Doch verstehe ich Sie und wie Sie es meinen.
Vielen Dank.
sg