Hallo
ich habe vorletztes Jahr eine Teilkrone bekommen. Diese ist leider abgefallen und auch ein Stück vom Zahn. Mein jetziger Behandler wollte da leider nicht beigehen und auch die Krankenkasse sagte, ich müsste zu meinem ehemaligen Behandler damit ich keine Zusatzkosten habe.
Als mein ehemaliger Behandler den Zahn erneut hergestellt hat und zwar mit einer Vollkrone, habe ich dafür eine Rechnung erhalten, da dieses leider nicht unter die Garantie fällt, hat er mir erklärt.
Ich habe ihm gesagt, das ich aufgrund der Garantie extra zu ihm gekommen bin und das er mittlerweile nicht mein Zahnarzt ist, über diese Nachricht war er natürlich enttäuscht.
Bei der Kontrolle sagte er mir jedoch, das ich vorbeikommen soll, sollte etwas mit dem Zahn sein und er sagte, dass ich auf diesen Zahn eine 2jährige Garantie habe!!!
Das er das noch erwähnt, damit habe ich nicht gerechnet, da ich ja mittlerweile einen anderen Zahnarzt habe, was er nun jetzt auch weiß.
Und was meint er mit der Garantie???
Besten dank.
mfg
Hallo und vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht.
Das Abschleifen und Aufsetzen der neuen Krone ist jetzt ca. 4 Monate her, ich habe aber leider ständig ein Ziehen, Stechen im Zahn, auch habe ich angefangen mit den Zähnen zu knirschen was ich noch nie im Leben gemacht habe, die Schmerzen sind zwar zu ertragen, aber eben unangenehm. Auch ist diese neue Krone zu hoch.
Ich bin mittlerweile umgezogen, wie sieht es denn aus, wenn ich einen anderen Zahnarzt aufsuche mit diesen Problemen oder muss ich zum ehemaligen Behandler damit bezüglich der Garantie oder hat das in diesem Fall nix mit Garantie mehr zu tun???
Vielen Dank.
sg