Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,

ich hab mir vor zwei Wochen den 14er ziehen lassen, der schon etwas marod war und bin nun in der Wartephase auf ein Implantat. Für die Überbrückungszeit habe ich mir kein Kassenprovisorium mit Klammern, sondern ein Kunststöffprovisorium, welches ich auch privat bezahlt habe, machen lassen. Dieses ist so ähnlich wie ein Valplastprovisorium, aus Kunststoff und wird über die Zähne geschoben. Es hat soweit auch gut ausgesehen und ich durfte es laut Zahnärztin auch über Nacht drinnenlassen (habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass ich Knirscherin bin und eine entsprechende Schiene trage). Das Provisorium habe ich – wie mit der Zahnärztin besprochen – zweimal am Tag zwecks Reinigung herausgenommen. So weit, so gut.

Diesen Freitag, also vor zwei Tagen, wollte ich es am Abend wieder herausnehmen und dabei ist der vordere Teil einfach umgeknickt und abgebrochen. Da ich am nächsten Tag eingeladen war und nicht mit einer Zahnlücke vorne herumlaufen wollte, habe ich versucht, das Teil mit etwas Superkleber zu richten. War allerdings nicht ideal und hat nichts gebracht. Da es auch nur mit dem hinteren Teil noch halbwegs hält, allerdings sehr unschön aussieht, muss ich jetzt mit einem lädierten Provisorium herumlaufen.

Meine Frage: muss ich jetzt nochmals über 200 Euro für ein eventuell komplett neu angefertigtes Provisorium zahlen? Ich glaube nämlich nicht, dass man dieses noch reparieren kann. Oder gibt es eine Art Haftungspflicht vom Zahnarzt bzw. Techniker, das Teil auf eigene Kosten zu reparieren oder neu herzustellen? Ich muss damit ja noch einige Wochen bzw. Monate herumlaufen und das Teil sollte schon etwas aushalten. Angeblich darf ich damit ja auch essen, obwohl ich dies natürlich nur sehr vorsichtig gemacht habe.

Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Musher1

Belsky Answered question 29. August 2014