Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,

hätte ich Ihnen vor fünf Jahren nicht wegen heftiger Schmerzen nach Zahnentfernung und tauber Zunge nach Leitungsanästhesie geschrieben, hätte ich vielleicht nie erfahren, dass die vorgenommene Behandlung tatsächlich nicht indiziert war. Was Sie mir damals so en passant mitschrieben, hat sich voll und ganz bestätigt.

Bei meinem allerersten Besuch in der betreffenden Praxis zwecks Zweitmeinung zu Zahn 36 wollte mir der – nicht implantologisch tätige – Praxisinhaber diesen gleich entfernen. Das Setzen eines Implantats sei bei mir leider nicht möglich, die Lücke müsse durch eine Brücke geschlossen werden. Unglücklicherweise könne Zahn 35 wegen uneindeutiger Wurzelfüllung keine Brücke tragen, der müsee auch raus, die Brücke gehe über die Lücke beider Zähne. Gleich im – dafür gar nicht geplanten – Ersttermin wollte er mir die beiden Zähne entfernen und die Ankerzähne beschleifen, eine Woche später wollte er mir die endgültige Brücke aus seinem eigenen Labor einsetzen. Einen Heil- und Kostenplan, nein, den bräuchte ich nicht, ich sei ja gut versichert, es könne wirklich sofort losgehen.

Da ich die sofortige Zahnentfernung ablehnte, änderte er seinen Plan: im Ersttermin „nur“ der Beschliff der Ankerzähne, im zweiten Termin eine Woche später Entfernung von 35 und 36 und Einsetzen der endgültigen VMK-Brücke aus seinem Labor.

So geschah es. Jedenfalls fast: Mit Nachlassen der Betäubung für das Beschleifen merkte ich, dass er mir meinen naturgesunden 3er als 3. Ankerzahn mitabgeschliffen hatte, worüber er mich nicht aufgeklärt hatte. Das war ein Schock! Ich hätte, hätte ich allein davon gewusst, die Behandlung nie vornehmen lassen! Er sagte dazu später laut Gerichtsprotokoll, er habe mich aufgeklärt, ich hätte seine Aufklärung nur nicht verstanden, da ich „ein Häuflein Elend“ gewesen sei – „Da war schnelle Hilfe geboten!“

Nachdem ich die Weiterbehandlung bei ihm abgesagt hatte, habe ich sie, eine Woche später, als von ihm geplant, unglücklicherweise doch bei ihm vollenden lassen, was auch darauf zurückzuführen war, dass mir die Mitarbeiterin bei der Patientenberatung mitteilte, dass ich keine andere Wahl hätte, als die Behandlung von ihm beenden zu lassen: Wenn ich überhaupt einen anderen Behandler fände, der mich weiterbehandeln würde, dann würden zusätzliche Kosten entstehen, die ich allein zu tragen hätte, die auch meine private Krankenversicherung nicht übernehmen würde. Dass das Unfug war, wusste ich damals nicht … So kam es zu einem klärenden Gespräch, in dem mir der Behandler weitere medizinische Bären aufband, was ich damals nicht zu erkennen vermochte.

Bei der LA zur Zahnentfernung hat er den Zungennerv getroffen, ich spürte in der Zunge einen elektrischen Schlag. Die Brücke wurde auf die blutende Wunde in dem betäubten Bereich eingegliedert. Ich konnte zur Höhe daher nicht viel sagen, und er beschliff auch den Gegenkiefer.

Im Rahmen der Alveolitisbehandlung, in der mich die Notärzte wegen der endgültigen Brücke auf der frischen Wunde nur an ihn zurückverwiesen, versuchte er, die Brücke zu entfernen, was ihm nicht gelang. Er hat sie sodann eingeschliffen, so dass eine Nonokklusion auf der gesamten Länge entstand. Die Schmerzen wurden dadurch freilich nicht behoben, die ich mal mit 10 IBU400/Tag, mal mit zahlreichen IBU400 zzgl. 150 Novalgintropen zu bekämpfen versuchte – mehr traute ich mich nicht …

Nachdem Sie so nebenbei die Indikation der Behandlung in Frage gestellt hatten und auch nach Ansicht eines Röntgens dabei blieben, holte ich mir vor Ort eine Bewertung ein. Den aufgesuchten Zahnärzten fiel teilweise regelrecht die Kinnlade runter. Ich hörte, sehr sachlich und nüchtern, Bewertungen wie „Behandlungsfehler“, „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“, „Gewinnoptimierung“ …

Ich ging zum Anwalt. Das Gutachten der gerichtlichen Sachverständigen lautete:

– Indikation der Behandlung nicht nachvollziehbar
– Ein Implantat hätte er nicht ausschließen dürfen.
– Dafür notwendige Befunde hat er nicht erhoben.
– Die vom Beklagten als Grund für seine Maßnahme angeführte „Knochenentzündung im weiteren Sinne“, die ich gehabt haben soll, die er aber auch nicht dokumentiert hat, gab es laut Aussage der Sachverständigen nicht.
– Die Entfernung von 36 war vertretbar.
– Die Entfernung von 35 war nicht indiziert.
– Auch bei Entscheidung für eine Brücke hätte der naturgesunde 3er nicht beschliffen werden müssen. Sein Beschliff stelle zahnmedizinisch und ästhetisch eine Einschränkung dar.
– Es ist nicht fachgerecht, eine endgültige Brücke auf eine frische Extraktionswunde zu setzen. (Aber ein grober Fehler ist das nicht, sie würde sowas zwar selbst nie tun, aber sie wisse, dass es Zahnärzte gebe, die sowas machten.)
– Die Nonokklusion im gesamten linken Seitzahnberecih sei durch die nicht fachgrecht hergestellte und mit einem groben Instrument zu stark beschliffene Brücke herbeigeführt worden.
– Eine Entnahme der Brücke als Ganzes würde die Ankerzähne zu stark belasten und könne mir nicht zugemutet werden.
– Die Behandlung war physisch und psychisch eine große Belastung.

Dass der Beklagte log, was das Zeug hielt, sich dabei glücklicherweise ständig selbst widersprach, dass auch die Sachverständige in einigen Punkten für ihn sprach, obwohl das, bei allem was ich heute weiß, total absurd war, ja, auch das hat mich belastet. Aber: geschenkt.

Was gab es dafür? In der ersten Instanz am Landgericht 3.000 € Schmerzensgeld, am Oberlandesgericht 6.000 €, zzgl. Zinsen, das machte gut 7.000 €. Dazu kommen die Kosten für Neuversorgung und Folgeschäden.

Als ich damals zum Anwalt ging, da dachte ich unter dem Eindruck Ihrer und der anderen aussagekräftigen Zweitmeinungen: Das ist alles so eindeutig, das ist schnell geklärt.

Pustekuchen. Als geschädigter Patient vor Gericht zu gehen, das bedeutet einen harten Kampf. Ich weiß, ich benutze hier ein großes Wort, aber, doch, es ist ein zweites Trauma. Es ist eine Überlegung wert, ob man sich das – zumindest wenn es „nur“ um Zähne geht – antun möchte. Ich habe viel gelernt, über Zahnmedizin, Arzthaftung, über Juristen und die Justiz. Insgesamt keine erbaulichen Erfahrungen, Erfahrungen, auf die ich gut hätte verzichten können, die mich immer noch regelrecht lähmen. Es ist wie eine große offene Wunde in mir. Und für all das und den großen Schaden ein paar Tausend Euro? Für ihn war die Sache damit erledigt. Für mich nicht.

Sie hatten damals geschrieben, dass die fünfgliedrige VMK-Brücke aus dem Praxislabor des Beklagten, deren Indikation Sie in Zweifel zogen, hochpreisig sei (6.250 €). Als ich mich nach gut einem Jahr immer besser auskannte, stellte ich fest, dass zahlreiche abgerechnete Leistungen tatsächlich nicht erbracht worden waren (> 1.500 €): Gleich im Erstterminen waren angeblich eine große Funktionsanalyse und das Eingliedern einer Schiene vorgenommen worden, das war nicht dokumentiert – und beides hatte auch tatsächlich nicht stattgefunden. Wann auch sollte die Schiene gefertigt worden sein? Und vor Entfernung von 36 und 35 und Einsetzen der endgültigen Brücke im zweiten Termin? Wie soll das funktioniert haben? Ja, so trug er (schriftlich) vor, das habe er später noch machen wollen. Man könne eine Schienentherapoie auch vor, während und nach dem Einsetzen von ZE machen. Und welche Untersuchung hatte ergeben, dass ich eine Schiene brauchte, zumal er zugleich sagte, als er seine Brücke zum letzten Mal gesehen habe, habe sie perfekt gepasst?! Dann waren da in der Rechnung 5 armierte Langzeitprovisorien aus seinem Labor für über 700 € – wofür die, wenn er mir doch – auch laut Rechnung – innerhalb von zwei Wochen ab Ersttermin in seiner Praxis die endgültige VMK-Brücke eingesetzt hat?

Das Highlight aber gab es im September 2014, als seine Brücke von der nachbehandelnden ZÄ entfernt wurde. Zunächst stellte sie fest, dass diese nicht provisorisch befestigt gewesen war – was erklären würde, warum er sie selbst in der Alveolitisnotfallbehandlung nicht entfernen konnte. Mit Coronaflex wollte die Entnahme kaum geingen, sie meinte, man sehe es auch an dem Zement in der Brücke, dass das nicht TempBond war. So, und dann lag sie nach einiger Ackerei silber glänzend vor uns. Die ZÄ vermutete, dass es sich um Nichtedelmetall handele. Er hatte in seiner Rechnung jedoch Aurumed H, eine hochwertige Goldlegierung (84,7 % Goldanteil) abgerechnet.

Ich ging zwei Tage später zu einer Scheideanstalt und ließ das Material untersuchen (X-Ray-Analyse). Ergebnis: Die verwendete Legierung enthielt 14,6 % Gold. Und er hatte auch nicht 22,5 g der hochgoldhaltigen Legierung verwendet: Die gesamte Brücke wog 10,82 g, inklusive Keramik und Zement.

Wenn wenigstens die Neuversorgung abgeschlossen wäre und das, was in all der Zeit danach entstanden ist. Aber nein. Mein Hauszahnarzt hatte mich, selbst als das aussagekräftige Gutachten vorlag, bis zu einem Urteil nicht behandeln wollen, das hat er auch in seiner Akte dokumentiert. Als es dann so weit war (von der Berufung habe ich ihm nichts gesagt) und ich 2013 kurz nach seinem Sommerurlaub endlich einen Termin zur Entfernung der nicht passenden fünfgliedrigen VMK-Brücke hatte, da wurde mir dieser Termin abgesagt: Er hatte in seinem Sommerurlaub aus gesundheitlichen Gründen die Praxis aufgegeben.

Ein neuer Zahnarzt musste her, nicht so einfach. Mehrere Zahnärzte lehnten es ab, mich zu behandeln, angeblich, weil da ein Spezialist für Gnathologie gefragt sei. Der junge Nachfolger meines Zahnarztes, den ich schließlich aufsuchte, schien mich zunächst behandeln zu wollen. Doch als ich dann an einem Termin dort war und nach einem Behandlungsplan fragte, da sagte er, er habe mir einen solchen bereits geschickt. Für einen kurzen Moment zweifelte ich wirklich an meinem Verstand: Ich konnte mich daran nicht erinnern, nicht ein bisschen! Sollte ich das völlig verpeilt haben?! Nach kurzer Fassungslosigkeit meinerseits bat ich ihn, mir diesen Plan erneut zu überreichen. Da schaute er mich nur sonderbar grinsend an und sagte: Sie haben doch einen Zahnarzt verklagt? Das bestätigte ich, das stand ja auch in der vor ohm liegenden Akte seines Vorgängers, samt Ergebnis des Landgerichtsurteils. Und? Der Behandler wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt, sagte ich also. Ja, lautete die Antwort, sehen sie …

Schließlich landete ich im Herbst 2013 in einer Praxis mit einem Zahnarzt und einer Zahnärztin, erst bei ihm, der Termine ständig absagte, dann bei ihr. Zunächst bekam ich hier endlich eine WB für Zahn 47. Der ist Brückenanker einer dreigliedrigen Brücke. Diese hatte mein Hauszahnarzt Ende 2012 zum Drunterschauen am 7er gefenstert und abgemacht. Sein Urteil zu 47, der eines Tages aus heiterem Himmel kurze Zeit heftige Schmerzen gemacht hatte: Zahn ist tot. Eine WB sei aufwändig, dafür müsse ich mir einen andern Behandler suchen, er würde den Zahn entfernen. Das wollte ich natürlich nicht ohne den Versuch einer WB.

Sie hat das im Frühjahr 2014 gemacht, das Ergebnis sieht gut aus. Beschwerden habe ich auch keine. Es kam die gefensterte Krone bzw. Brücke wieder drauf, als Provisorium bis zum endgültigen ZE. Wann ich den endlich bekomme, weiß ich nicht. Für die linke Seite sollte erst die Okklusion wiederhergestellt und der richtige Biss bestimmt werden. Ich bekam dafür im Mai eine neue Schiene, eine aus hartem Kunststoff mit laut Rechnung adjustierter Oberfläche. (Zuvor trug ich, seit ich die Nonokklusion hatte, eine aus weichem Kunststoff, die schon etwas durchgekaut war, mit der ich aber bestens zurechtkam.) Nach ca. 3 Monaten stellte sie fest, dass wir damit nicht weiterkämen und ich bekam ein metallarmiertes Langzeitprovisorium statt der fünfgliedrigen Brücke. Die Schiene passte damit nicht mehr. Ich bat sie um einen Aqualizer.

Seit dem Tage des Einsetzens des LZP konnte ich nicht mehr zubeißen, ich hatte immer (nur) unter Kaubelastung Schmerzen. Sie schliff wiederholt das Provisorium ein, bis irgendwann vorne schon das Metall zu sehen war. Ihr Chef fand auch nichts. Sie hat die Ankerzähne dann noch versiegelt. Sie nehme dafür, so sagte sie mir, ein Mittel, dass sie auch für das Legen von Kunststofffüllungen verwendeten: OptiBond. Sie hat etwas aufgetragen, das total scharf roch, es abgespült, und nochmal etwas aufgetragen und ausgehärtet. Ich habe sofort gegoogelt nach OptiBond und Versiegeln. Ich fand nichts, ich fand nur, dass OptiBond Zähne für die Aufnahme von Kunststofffüllungen anätzt. Anätzen, das ist was anderes als Versiegeln! Drei schlaflose Nächte – warum hatte sie das gemacht, zumal bei den Zähnen, die ja bereits grundlos beschliffen worden waren?! Da ich nichts fand, rief ich schließlich die Herstellerfirma an. Der Herr sagte mir nur: Mit OptiBond kann man nicht versiegeln, gehen Sie zu einem anderen Zahnarzt. Meine Güte, warum das nun noch? Auch Sie sagten Ähnliches.

Dann wollte sie mich wegen der Aufbissbeschwerden zum Neurologen überweisen. Ich sagte, dass ich überzeugt sei, dass das mit diesem Langzeitprovisorium zu tun habe, das musste doch nach Adam Riese so sein, denn dieses Problem bestehe schließlich seit exakt dem Tage des Einsetzens – ich würde aber auch zur Abklärung zum Neurologen gehen. Ich bekam einen Arztbrief, den ich mir noch vor der Tür im Auto durchlas: Da stand, ich hätte seit fünf Jahren (mit Unterbrechung) Beschwerden, für die es keinen zahnmedizinischen Befund gebe. Ggf. Somatisierung.

Ich war verdutzt und empört zugleich, denn das entsprach ja nicht den Tatsachen: Ich hatte diese Beschwerden erst seit Einsetzen des LZP ca. zwei Monate zuvor, mit der nicht indizierten Nonokklusionsbrücke hatte ich immer kraftvoll und schmerzfrei zubeißen können. (Wäre dies anders gewesen, hätte ich das ja auch im Verfahren zur Erhöhung des Schmerzensgeldes geltend gemacht …) Noch im Auto machte ich mir das LZP raus. Das ging ganz einfach, weil es ja nur provisorisch befestigt war – und weil die Ränder nicht wie bei der VMK-Brücke unters Zahnfleisch reichen, sondern die beschliffenen Zähne zum Teil deutlich freiliegen; dort habe ich untergehakt. (Vielleicht hat sie die drei Ankerzähne wegen der fehlenden Randdichtigkeit mit OptiBond behandelt?)

Zu Hause sah ich, was der Grund für meine Beschwerden war: Auf dem Kieferkamm waren dicke dunkelrote Druckstellen. Dass die bei Druck, wie er bei Kaubelastung vermutlich entsteht, wehtun, ja, das war wohl keine Frage. Ich machte Fotos und bekam einen Termin beim Chef. Der meinte nur „Ui“, schliff das Brückenglied etwas flacher und das Problem war behoben.

Durch die Schleiferei war aber wieder eine Nonokklusion entstanden. Und obwohl die Zahnärztin mir ja das LZP eingesetzt hatte, weil man da ihrer Aussage nach abschleifen und wieder aufbauen könne, bis die Okklusion perfekt sei, lehnte sie nun meine Weiterbehandlung ab. Der Chef meinte, er würde mir nun endgültigen ZE eingliedern. Als ich ihn darauf fragte, wofür ich denn dann das LZP bekommen hätte, die Situation sei doch nun nicht anders als mit der VMK-Brücke zuvor, sagte er nur, eine Nonokklusion sei ja nie gut. Ach so. Das war leider keine Antwort auf meine Frage, mehr dazu war ihm nicht zu entlocken.

Er sagte, er könne mir nicht versprechen, dass es am Ende passen werde. Also, ehrlich gesagt, fördert das mein Vertrauen nicht wirklich. Und wenn es dann nicht passt und er mich dann auch nicht weiterbehandeln will? Es mag ja sein, dass es nicht sofort passt usw., aber ich muss doch erwarten dürfen, dass ich am Ende mit passendem ZE versorgt bin, oder nicht?

Ich habe das LZP noch nicht bezahlt, da die Ränder nicht dicht sind, da es keinen Gegenbiss hat und auch nicht daran gedacht wird, es passend zu machen. Die 1.200 € waren also für die Katz. Sie hatte beim Einsetzen auf meine Nachfrage mitgeteilt, dass ich es nun 2 bis 3 Jahre tragen könne. Wieso so lange, ich wollte doch endlich mal fertig werden! Und was ist mit den anderen Baustellen?!

Der Chef hat mich nun noch zu seinem Implantologen zur Abklärung geschickt. Der meinte, man könne ein Implantat machen oder eine Brücke. Na, sagte ich, das sei ja keine neue Erkenntnis. Da erfuhr ich: Man könne, als dritte Variante, auch herausnehmbaren ZE machen … Weiter brachte mich das nicht. Wenn ich keine Beschwerden hätte, so meinte er, könne ich ja auch alles so lassen. Alles so lassen?! Es geht doch alles immer weiter kaputt, dafür war ich vor der nicht indizierten Brücke doch nicht über 20 Jahre alle halbe Jahr regelmäßig beim ZA (s. Bonusheft) und habe alles machen lasen, was man mir sagte, um nun vor einem Haufen Schrott zu stehen, der nicht besser wird, im Gegenteil!

Ich muss mich also wieder auf die Suche machen. Weitere eineinhalb Jahre sind seit Praxisaufgabe meines Hauszahnarztes ergebnislos verstrichen – was für ein Mist!

33-37 muss neu (Lücke 36/35)
45-47 muss neu (Lücke 46)
16 ist unter seiner quasi Krone nicht mehr vorhanden, inzwischen Rezession am Gaumen
Zu 15 erfuhr ich gerade, dass eine vor 15 oder noch mehr Jahren vorgenommene Stiftinsertion nicht geglückt sei, dieser liege deutlich neben dem Wurzelkanal – der Zahn macht mir aber keine Probleme; die Krone muss neu
26 fehlt, da ist eine Brücke 25-27. An 27 ist in den letzten 5 Jahren, also seit der Behandlung von 33-37, eine massive Rezession auch gaumenseitig entstanden.

Macht man alle vier Quadranten zusammen, damit am Ende alles passt, oder geht es einzeln genauso gut? Ich habe die alten Modelle inzwischen erhalten, die von vor der VMK-Brücke links unten, wo es nur eine Krone an 36 gab. Sind die für den Zahntechniker nicht nützlich, da man so weiß, wie das alles mal aussah? Die ZÄ haben sie nicht interessiert.

Müssen die Ankerzähne 33, 34, 38 (an Pos. 37 sitzend) neu beschliffen werden? Für das LZP wurden sie nicht neu beschliffen und ich würde das auch ungern machen lassen …

Sie hatte ich zum Versiegeln mit OptiBond im Herbst auch befragt: http://www.denta-beaute.at/zahnforum/ddr-belsky/4198-optibond.htmlSie schrieben: „Vielleicht hat man aber auch nur versucht eine undichte Versorgung mittels Bonding zu versiegeln. Der Bonder ist der flüssige Kunststoffanteil von Optibond.“

Sie sprachen also auch vom „Versiegeln“ einer undichten Stelle – aber der Kerr-Mitarbeiter sagte doch, OptiBond versiegele nicht. Was passierte also mit meinen Zähnen? Das LZP ist an den Kronenrändern definitiv undicht, die beschliffenen Zähne liegen mehr oder weniger frei. Macht man das denn so, ist das Mittel der Wahl? Was bedeutet das für die drei betroffenen Zähne? Wie gesagt, es gab zwei Arbeitsgänge an den Ankerzähnen: Auftragen und abspülen, auftragen und Lampenaushärtung. Danach kam das LZP wieder drauf.

Als der Chef das LZP nach Kürzen des Brückengliedes wieder einsetzte, bat ich um TempBond ohne Eugenol. Er wies seine Helferin dann an, Phosphatzement beizumischen, damit das besser halte. Frage: Phosphatzement ist doch endgültiger Zement, oder? Kann man TempBond und Phosphatzement denn überhaupt mischen?

Bitte entschuldigen Sie, dass ich mir ausgerechnet in Ihrem Forum meinen Frust von der Seele geschrieben habe.

Mit freundlichen Grüßen

Mascha

Belsky Answered question 2. Juni 2015