Hallo ich bin neu hier, und würde mich freuen, wenn meine Frage beantwortet werden kann.
Da mein alter Zahnarzt aufgehört hat, musste ich mir einen neuen suchen. Ich war dort zu einem Beratungsgespräch, bei dem ein Heil-und-Kostenplan für die gesetzliche Krankenkasse erstellt
wurde. Bisher konnte ich meine Zähne aus verschiedenen Gründen noch nicht machen lassen, und nun sind mir irgendwie Bedenken gekommen, ob der Ablauf wirklich immer so ist.
Es wurde nämlich erst 5 Monate nach Erstellung des Heil-und-Kostenplans das erste Mal geröntgt.
Wie gesagt, inzwischen sind mir Bedenken bekommen, ob die Reihenfolge normal ist, oder ob
nicht erst geröntgt werden müsste, und dann der Plan gemacht werden sollte. Mein Zähne sind
überkront und es sollen u.a. auch Implantate gemacht werden.
Vielen Dank.
Valerie
Sehr liebe Valerie!
Ob nun die Revision ein alten Wurzelbehandlung, dass entfernen von nicht erhaltungswürdigen Zähnen, oder Wurzelresten, etc., dass alles setzt doch vor Erstellung eines Heil u. Kostenplanes eine Röntgenaufnahme voraus, oder?
Ja
Schade, dass es nicht mehr Ärzte wie Sie gibt.
Ich bin, weil wir sind … alleine auf einer Insel wäre ich kein Arzt, indem Sie sich informieren, bewußter werden, zwingen Sie andere Kollegen sich ebenfalls zu ändern, … es ist immer das Volk, dass Dinge bewegt, oder anders formuliert: noch nie hat sich ein Kaiser selbst abgesetzt …