Sehr geehrter Herr Belsky.

Ende Juli 2017 wurde bei mir, 61 Jahre alt, der Oberkiefer neu überkront, Metallguss. Ich leide an einer chronischen Nasennebenhöhlenentzündung, wodurch es im Laufe der Zeit zu starkem Knochenschwund kam. Die Überkronung der Backenzähne gestaltet sich dementsprechend schwierig. Wärend bei den Kronen 27 und 17 zumindest noch das Füllmaterial zu erkennen ist, sieht man bei dem 26 nur ein Loch zwischen den Wurzeln, in das sich problemlos ein Zahnstocher einführen lässt. Da hier auch Essensreste und Bakterien eindringen können, habe ich die Befürchtung, dass mir dieser Zahn wegfaulen wird zumal die Zahnbürste diesen Bereich nicht erreichen kann. Mein Zahnarzt erklärte mir, dass sich dort der Furkationsbereich befinde und der müsse frei bleiben, der Zahn wäre geschützt. Was ich aber nicht glauben kann, da bei den beiden anderen gleichartigen Backenzähnen dieser Bereich gefüllt ist. Eine spezielle Untersuchung dieser Bereiche auch bezüglich Paradontose wurde nicht durchgeführt. Sollte aber dieser Bereich dennoch frei bleiben müssen, wäre es dann nicht besser nur den oberen Bereich zu überkronen, damit man wenigstens mit der Zahnbürste diesen Bereich säubern kann?

Seit den Schleifarbeiten zur Nachbesserung der Okklusion ist mir ein Brennen, vor allem im vorderen Zungenbereich aufgefallen und auch der Geschmack hat stark nachgelassen, Salz zBsp schmecke ich nur noch etwas im hinteren Zungen/Gaumenbereich, alles schmeckt fad. Denke das kommt vom Gold im Unterkiefer. Ich hatte bisher nur Gold, Titanium und Amalgam. Metallguss ist mir neu.

Der Unterkiefer wurde per Daumendruck nach innen verschoben und die Oberkiefer-schneidezähne entsprechend nach innen geneigt, was höllische Schmerzen rund um den Kiefer verursachte und das Gefühl, den Rest seines Lebens eingesperrt zu sein. Schlimm war auch die Angst abends einzuschlafen, im Gauben morgens seine Schneidezähne neben dem Kissen vorzufinden, denn der Unterkiefer versuchte im Schlaf seine alte Position zu erkämpfen. Soweit ich ermitteln konnte, entspricht diese Verschiebung nicht mehr dem heutigen Standard. Ist sie dennoch zulässig? Ich weiss einfach nicht mehr weiter…

Jetzt ist es doch mehr geworden, als es anfangs gewollt war, aber ich musste einfach meinen Kummer kundtun.

MfG Manfred

Belsky Answered question 1. Dezember 2017