Nun habe ich die CT doch machen lassen, aber nur vom Oberkiefer, denn unten will ich gar keine Implantate haben.
Da ich unentschieden war, wollte die Röntgenassistentin mich erst nicht röntgen und ließ mich vorab mit dem Röntgenarzt sprechen. Der sagte mir, dass das Anfertigen einer CT für eine gründliche Planung von Seiten des ZA spreche und für diese wichtig sei und dass die Auflösung vom CT besser sei als die vom DVT.
Es kam dann plötzlich im Gespräch vor der Aufnahme für mich die Frage auf, ob es nicht sinnvoller zur Beurteilung des Knochens zwecks Implantation sei, eine solche Bildgebung erst n a c h der Zahnentfernung, die erst noch ansteht, zu machen, wenn also der Knochen verheilt sei. Der Röntgenarzt verwarf das und erklärte auf meine entsprechende Frage außerdem, dass nach Abheilen des Knochens/vor einer Implantation kein weiteres Bild gemacht werden müsse.
Frage: Ist das so?
Nach der Untersuchung erklärte der RA mir die Bilder, wobei aber doch eh klar war, wo behandelt werden muss; mir brachte das diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse. Der RA meinte, die Aufnahme sei wichtig für den ZA, damit er vor der Zahnentfernung sehe, wo es Veränderungen gebe. Und dann meinte er noch, er werde den überweisenden ZA in der Rechnung rauslassen, genauso gut hätte mich mein Hausarzt oder ein HNO mich schicken können wegen meiner Kieferhöhle. Ich habe aber noch nie in meinem Leben was mit meiner Kieferhöhle gehabt, keine Schmerzen, nichts, war deswegen auch nie bei irgendeinem Arzt. Und auch wann ich zuletzt erkältet war, kann ich schon gar nicht mehr sagen, so lange ist das her.
Ich hoffe nun nur, dass nicht noch eine Aufnahme nach Verheilen des Kieferknochens gemacht werden muss – nicht nur wegen der 400 €, sondern auch und vor allem wegen der Bestrahlung. (Im Internet fand ich: wie 75 OPG oder 1.000 Zahnfilme – ui!)
Vielen Dank und schöne Grüße
witc
Die 400 € sind ja aber für ein CT, nicht für ein dvt … Und das hat nicht der ZA gemacht, ich wurde an einen Arzt der Röntgenabteilung einer Klinik überwiesen. Laut Gebührenordnung Ärzte kostet das CT Kopf ca. 300 €. Mal die Rechnung abwarten. Der RA sagte noch, das Vorher-Nachher-Gespeäch schenke er mir, mit Freude. (Ich war nämlich nicht nur unentschlossen wegen der Bestrahlung, sondern etwas genervt, dass ich unterschreiben musste, dass ich das selbst zahlen würde, wenn meine Kasse nicht zahlt, und meinte, das Formular hätte mir der ZA ja mit Überweisung und Wegbeschreibung schonmal mitgeben können zur Klärung mit der KK …)
Das UK-CT habe ich eigenmächtig nicht machen lassen, geplant hatte der ZA das auch, obwohl ich gesagt hatte, dass ich da kein Implantat haben will. Da muss ne schrottige Brücke neu – aber die Pfeilerzähne sind ja schon beschliffen.
Frage dazu: Muss man die Pfeilerzähne grundsätzlich neu präparieren bei Erneuerung der Brücke? Warum?
Wie gesagt, zum rechten Zeitpunkt für das CT habe ich unmittelbar vorher gefragt, weil es mir da im Gespräch mit dem Röntgenarzt einfiel. Ausdrücklich und energisch sagte RA mir, dass das jetzt zu machen sei, nicht nach Zahnentfernung und Abheilung – sorgfältige Planung sei das. Auch nach der Aufnahme wurde das vom RA wiederholt.
Wenn die Aussage des RA, dass nach Verheilen kein weiteres Bild zu machen sei, nicht stimmt, habe ich ein Problem, denn: Nochmal lasse ich meinen Kopf nicht bestrahlen.