Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,
Darf jeder Zahnarzt in Österreich eine Bisshebung durchführen oder muss dieser ein kieferorthopädischen Ausbildungsnachweis haben? Mein Zahnarzt hat zusätzlich ein Diplom als Implantologe und möglicherweise als Zahntechniker aber nicht als Kieferorthopäd oder Orthodont. Es soll die Bisshebung durch 6 UK Kronen 3L und 3R durchgeführt werden.
Vielen Dank
Sehr lieber Hund!
Leider sind die meisten Fortbildungsdiplome nicht einmal das Papier wert auf dem sie stehen. Aber das ist eine andere Geschichte, eine Bisshebung darf jeder Zahnarzt machen, ob er diese kann ist wieder was anderes. Laut Lehrbuch sollte der Biss zuerst mit einer Schiene gehoben werden, die der Patient möglichst viel trägt. Wenn es keine Beschwerde gibt, dann erfolgt die Anfertigung von Zahnersatz in der neuen Höhe. Der Zahnersatz muss natürlich flächendeckend sein, man kann den Biss also nicht nur mit einer Krone heben.
Ich habe noch eine spezifische Frage: in Deuschland z.B. gehört eine Bisserhöhung über mehere Zähne, also einfach “auf gut Glück erhöht”, ohne vorherige Schienentherapie oder Langzeitprovisorien (Tragdauer ca.drei Monate) als Behandlungsfehler, was mir auch logisch erscheint, da es vor allem bei Deckbisspatienten vorkommt, dass selbst minimale Bisshebungen vom stomatognathen System (Nerven und Muskeln welche sich über das gesamte Kausystem erstrecken) vom Patienten nicht ertragen werden. Wie schaut es in Österreich aus?
Sehr lieber Hund!
Es gibt eine Empfehlung, die sich nicht an Ländergrenzen, sondern an den jeweiligen Erkenntnisstand und/oder Logik hält – bei der Bisshebung Logik, denn man kann einen Biss nicht mit einen Zahn erhöhen … also nicht sinnvoll erhöhen.