[B]Der Denta-Beauté Qualitätszirkel ist von seiner qualitativ hochwertigen Arbeit überzeugt, deshalb garantiert Ihnen Denta-Beauté bei Durchführung einer Gesamtsanierung 10 Jahre Garantie auf seine Arbeit / Ihr Gebiß. Alle in diesem Zeitraum eventuell auftretenden Behandlungen und der damit verbundenen Kosten an Ihrem Gebiss werden nach durchgeführter Gesamtsanierung, von Denta-Beauté getragen.[/B]

Unser Konzept ist für jene interessant, die bewusst leben und bereit sind für sich und ihre Gesundheit selbst die Verantwortung zu übernehmen. Denn niemand wird sich engagierter um unser Wohlergehen kümmern als wir selbst.

Unser Ziel ist eine einmalige grundlegende Sanierung, wenn gewünscht auch in Vollnarkose, nach der wir Ihnen helfen, dieses Ergebnis ein Leben lang durch professionelle Zahnerhaltung zu sichern.

[B][U]Folgende Punkte müssen eingehalten werden:[/U][/B]

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[*]diese Qualitätsgarantie ist nur nach der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages von beiden Seiten (Patient – DDr. Belsky) gültig. Die Kosten für diesen Vertrag, tragen Sie (der Patient) – 140€
[*]diese Garantie ist nicht an Dritte übertragbar und eine Barablöse ist nicht möglich
[*]möglicherweise anfallende Arbeiten nach einer Gesamtsanierung, dürfen nur vom Denta-Beauté Personal durchgeführt werden
[*]die Garantie verfällt, wenn Sie nicht zu den vereinbarten Kontrollterminen, Remotivationsterminen, und/oder Mundhygiene Sitzungen kommen
[*]ausgenommen aus dieser Garantie sind die Kosten für Mundhygienen, Krankheitsfolgen (z.B. Biopsie), Zähne Weißen (Bleaching), Unfallfolgen, Remotivationssitzungen und/oder anfallende Medikamentenkosten
[*]die Kosten der Gesamtsanierung werden von Ihnen (dem Patienten) getragen
[*]je nach Ausgangszustand können einzelne Arbeiten ausgenommen werden, die Dokumentation dieser Ausnahmen muss im Vertrag schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden
[/LIST]

[B][U]Wie sieht das in der Praxis aus?[/U][/B]

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[*]Sie vereinbaren sich einen Termin für ein Erstgespräch, bei diesem werden Ihre Wünsche und Vorstellungen erfaßt, zugleich bekommen Sie einen Termin für eine Befundung
[*]bei der Befundung werden Daten gesammelt – Fotos gemacht, Abdrücke genommen, …. (dauert ca. 1 Std.), mit Hilfe dieser Daten und unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen wird ein Kostenvoranschlag erstellt, den bekommen Sie per mail/Post
[*]nach gemeinsamer Festlegung des Therapieplans wird mit der Gesamtsanierung begonnen
[*]nach abgeschlossener Gesamtsanierung wird nochmals befundet und die einzelnen Punkte werden im dem entsprechenden Vertrag festgehalten
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[B][U]Wie sehen solche Ausnahmen z.B. aus?[/U][/B]

Beispiel 1:
[I]Sie haben einen vom Vorbehandler nicht optimal wurzelbehandelten Zahn, dieser ist zudem mit einem Stift versorgt; eine Erneuerung der Wurzelbehandlung ist von oben also nicht mehr möglich. Es zeigen sich aber auch keine Entzündungszeichen an der Wurzelspitze, eine unmittelbare Therapie (z.B. Wurzelspitzenresektion) ist zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig, trotzdem kann der Zahn Jahre später Probleme bereiten. Sie werden entsprechend aufgeklärt und der Zahn wird im Vertrag schriftlich aus der Garantie ausgenommen.[/I]

Beispiel 2:
[I]Sie sind Raucher und haben eine Parodontitis und wollen/können nicht mit dem Rauchen aufhören.Sie werden entsprechend aufgeklärt und die Folgen des Nikotinabusus (z.B. Parodontitis) werden im Vertrag schriftlich aus der Garantie ausgenommen.[/I]

[B]Nach der Sanierung müssen Sie garantiert 10 Jahre lang – ev. noch länger – keinen Cent, für von uns durchgeführte Arbeiten, ausgeben – wir sind von unserer Qualität überzeugt![/B]

Belsky Asked question 13. November 2008