Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,

Sie absolvierten erfolgreich während Ihres Studiums ein Physikum, was eine Vorprüfung zur ärztlichen Approbation darstellt.

Anschließend erfolgte das Studium der Zahnmedizin mit der Approbation zur Zahnärztin/zum Zahnarzt.

Für ein Zahnimplantate (regio 25) im linken Oberkiefer benötigt mein Zahnarzt ausreichend Kieferknochen, damit mein geplantes Implantate fest einwachsen kann.

Mein Zahnarzt behauptet, dass nicht ausreichend Knochen für ein Implantat in meinem linken Oberkiefer vorhanden sei.

Nunmehr schlägt mir mein Zahnarzt einen sogenannten Sinuslift/eine sogenannte Sinusbodenelevation (chirurgische Maßnahmen zum Knochenaufbau im Oberkiefer) vor.

Um meinen linken Oberkieferknochen aufzubauen, möchte mein Zahnarzt aus meinem hinteren Kieferwinkel körpereigenen Knochen chirurgisch entnehmen und diesen dann in den Oberkiefer verpflanzen.

Mein Zahnarzt erklärte mir, dass er beim Sinuslift in den Knochen des Oberkiefers bohren wird, damit er zur Kieferhöhlenschleimhaut gelangen kann. Diese sehr dünne Kieferhöhlenschleimhaut möchte mein Zahnarzt -in Richtung zur Kieferhöhle hin- anheben, so dass ein Hohlraum (bzw. Loch) zwischen Knochen und Kieferhöhlenschleimhaut entsteht.

In diesen Hohlraum möchte mein Zahnarzt weiterführend den entnommenen Knochen (in Partikelform mit meinem eigenen Blut vermischt) aus dem hinteren Kieferwinkel ausfüllen.

Lt. Angaben meines Zahnarztes werden die entnommenen Knochenpartikel aus dem hinteren Kieferwinkel nach ca. 6 Monaten mit dem Knochen vom Oberkiefer fest einwachsen und ausreichend durchblutet sein. Der Knochenaufbau ist dann abgeschlossen und mein Implantat kann durch meinen Zahnarzt gesetzt werden.

Der vorgeschlagene Ablauf erschien mir ganz vernünftig. Um sicher zu gehen, holte ich mir eine zweite Meinung von einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Meinung ein.

Dieser MKG-Chirurg betreibt eine eigene Praxis und ist zusätzlich Dozent an einer Universität. Seine Zuständigkeitsbereiche sind ferner Prüfungen von Zahnärztinnen/Zahnärzte. In der allgemeinen Ärzteschaft verfügt der MKG-Chirurg über einen ausgezeichneten Ruf, weil er wissenschaftlich korrekt publiziert(e), sich von der Industrie nicht beeinflussen und bestechen lässt und Menschen hilft und nicht primär persönliche Gewinnmaximierung verfolgt. Er operiert z.B. Krebsopfer als GKV-Patienten in komplizierten Operationen, was im Vergleich zum Sinuslift finanziell sehr gering vergütet wird.

Um auf seine Reputation zurückzukommen: in der Ärzteschaft gilt er als ein sehr ehrlicher Mensch, der seine Berufung als Arzt versteht und beachtet. Aufgrund dieser positiven Eigenschaften gilt er als Kanditat für die Nachfolge vom derzeitigen Leiter der Universität für die Zahnheilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Führungspersönlichkeiten, die auch mal gegen den Strom schwimmen können, sind erforderlich.

Dieser MKG-Chirurg führte bei mir eine Digitale Volumentomographie durch. Anhand dieser bildgebenden Darstellung erklärte er mir, dass ich gar keinen Knochenaufbau im Oberkiefer (Sinuslift) benötige, weil ausreichend Knochen für ein schmaleres und kleineres Implantat vorhanden ist.

Mein Zahnarzt wollte also einen medizinisch nicht notwendigen Knochenaufbau im Oberkiefer (Sinuslift) vornehmen, um das Maximum an Geld von meiner Privaten Krankenkasse und mir zu verdienen.

Der MKG-Chirurg ist doppelapprobiert, d.h. konkret, er studierte in vielen Jahren Human- und Zahnmedizin.

Diese ärztliche und zahnärztliche Qualifikationen ermöglichen ihm eine ganzheitliche medizische Betrachtung der Patientin/des Patienten.

Beim Sinuslift wird bekanntlich die Kieferhöhlenschleimhaut angehoben, um den Hohlraum mit meinem körpereigenen Knochenmaterial (medizinischer Begriff Augmentat) aus dem hinteren Kieferwinkel aufzufüllen. Bei diesem chirurgischen Eingriff wird anatomisch die Kieferhöhle verkleinert, was den Kompetenzbereich der Humanmedizin betrifft.

Nun zu Fragen:

Darf eine Zahnärztin/ein Zahnarzt (ohne humanmedizinischer Approbation) einen Sinuslift chirurgisch versorgen?

Oder dürfen ausschließlich MKG-Chirurgen deratige Sinusliftoperationen durchführen?

Viele Grüße
Irene

P.S.

Insofern hatte ich Glück, dass mein Zahnarzt meinen körpereigenen Knochen verpflanzen wollte. Hierbei würde es nicht zu einer Fremdkörperreaktion kommen. Beim Sinuslift zerreisst (perforiert) in bis zu 50 Prozent die Kieferhöhlenschleimhaut und es könnte vorkommen, dass meine körpereigenen Knochenpartikel sich in der Kieferhöhle ausstreuen. Durch biologische Prozesse würden sich diese nach gewisser Zeit in der Kieferhöhle auflösen und führen somit nicht zu Kieferhöhlenentzündungen etc.

Der ehrliche MKG-Chirurg berichtete mir, dass noch andere Möglichkeiten/Materialien (oder auch nicht!) zum Ausfüllen des Hohlraums (sogenanntes Augmentat) von der Zahnärzteschaft beim Sinuslift verabreicht werden.

Hierbei handelt es sich um sogenannte Knochenersatzmaterialien.

Diese Knochenersatzmaterialien sind gemäß Angaben des MKG-Chiurgs nicht gesetzeskonform als Arzneimittel deklariert. Die verfügen lediglich über die falsche Zulassung als Medizinprodukte. Eine Indikation in der Zahnmedizin erfolgt illegal.

Zu hinterfragende Herkünfte haben diese Knochenersatzmaterialien.

Hierbei handelt es sich primär um landwirtschaftliche Nutztiere. Insbesondere von Rindern (oder wie manche Zahnärzte bezeichnen “Tote Kuh”), von Schweinen, von Pferden werden von den Zahnmedizinern überflüssig für viel Geld verkauft. Aber auch Lebewesen aus dem Meer, wie z.B. Algen oder Korallen, werden überflüssig verabreicht.

Derzeit verkauft die Zahnärzteschaft vermehrt Knochen von anderen lebenden Menschen oder Leichen.

Bei diesen dubiosen Knochenersatzmaterialien kann nie ausgeschlossen werden, dass alle biologischen Bestandteile bei den Herstellungsprozessen entfernt wurden. Übertragungsmöglichkeiten (wie z.B. Prionen -> BSE-Erkrankungen vom Rind) sind vorhanden.

Tierische oder menschliche Knochenersatzmaterialien sind sogenannte Hydroxylapatite. Kein einziges Hydroxylapatit besitzt die Eigenschaft, dass es sich auflöst.

Die Nebenwirkungen von diesen Knochenersatzmaterialien (in Einzelfällen wie die Zahnärzteschaft behauptet!) sind ärztlicherseits bekannt, werden allerdings nicht veröffentlicht und Patientinnen/Patienten nicht erklärt.

Sollte sich diese nicht auflösbaren Knochenersatzmaterialien in Form von Hydroxylapatiten durch den Sinuslift in der Kieferhöhle verstreuen, kommt es zur Kontamination durch Keime (Bakterien, Viren und Pilze) und verursachen (teilweise irreversible) Kieferhöhlenentzündungen. Diese unauflösbaren Knochenersatzmaterialien können sich ebenfalls in den Nasennebenhöhlen ablagern und Entzündungen hervorrufen.

Es existieren sogar geschädigte Patienten, die diese Knochenersatzmaterialien im Gehirn haben und es zu Tumorbildungen kam.

Die unauflösbaren Knochenersatzmaterialien sind Partikel und können sich über die Lymphbahnen weiter im menschlichen Organismus verteilen. Es kann zu Ablagerungen in den Lungen, in der Milz, in den Lymphknoten führen. Es besteht dann immer eine Fremdkörperreaktion.

Es gibt sogar Krebsopfer.

Bis auf wenige Ausnahmen (synthetische, auflösbare Knochenersatzmaterialien ohne biologische Rückstände, wie z.B. Trikalziumphosphate) können u.U. als Indikation für den Sinuslift vom doppelapprobierten MGK-Chirurg verabreicht werden.

Wenn sich diese Knochenersatzmaterialien in der Kieferhöhle ausstreuen, lösen sich diese in Form der körpereigenen Verstoffwechslung auf.

Weitere Frage:

Müssen Knochenersatzmaterialien in der Zahnmedizin als Arzneimittel deklariert werden?

Ich freue mich auf eine Diskussion.

Belsky Answered question 30. Januar 2015