Sehr geehrter Herr DDr. Belsky,
ich habe mir vor ca. 1,5 Jahren zwei Vollkeramikkronen für die hinteren Backenzähne anfertigen lassen. Auf Rat des Zahnarztes wurden beide Kronen (Vollkeramikkronen) verblockt. Erst im Nachhinein habe ich festgestellt, dass dies eine sehr schlechte Entscheidung war. 🙁 Mein Zahnarzt redete von besserer Stabilität usw..aber sagte mir nichts von erschwerter Putztechnik. Nun habe ich das Problem, dass ich zwischen diesen verblockten Kronen sehr schlecht putzen kann bzw. fast gar nicht.
Anfangs blutete das Zahnfleisch sehr stark. Jetzt hat zwar das Bluten nachgelassen jedoch merke ich beim Verwenden der Zahnseide, dass sich unter den Kronenrändern ein übler Geruch gebildet hat.
Jetzt zu meiner Frage: Habe ich das Recht auf ein kostenloses Austauschen der Kronen, dh verblockte Kronen gegen Einzelkronen? Ich glaube, dass diese Kronen nicht länger als 2 Jahre halten werden-.
Der Grund, weshalb ich Sie um Rat bitte ist einfach, weil ich noch eine Zweitmeinung einholen möchte bevor ich mit meinem eigenen Zahnarzt über dieses Problem rede.
Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar.
LG Cennet
Sehr lieber Cennet!
War der Arzt alleine Schuld – oder waren auch Sie unaufmerksam im Sinne “Probleme ablegen”.
Wir müssen und darüber klar werden, dass wir alle “Egoisten” sind und zudem ein System haben “Kapitalismus”, wo nur Geld regiert … in diesem Geflecht (Egoisten/Kapitalismus) bleiben Sie, wenn Sie sich nicht darum kümmern, auf der Strecke.
Wie es war, wissen nur Sie und der Arzt …
Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,
Mein Arzt ist bereit nur EUR 1.500,00 zurückzuerstatten, hatte aber für die Kronen Eur 2.000,00 bezahlt. Er meinte, er müsse für seine Arbeitszeit etwas abziehen, daher nicht der volle Betrag. Aber ist das überhaupt berechtigt? Denn schlußendlich behält er sich etwas ein, wo die Kronen nicht ok sind.
Ich habe bei der Patientenanwaltschaft angerufen, wurde an die Schlichtungsstelle verwiesen. Ich habe mir überlegt zu einer Schlichtungsstelle zu gehen, oder würde das keinen Erfolg bringen? Ist es wirklich richtig, dass sich de Arzt trotz eines Behandlungsfehlers einen gewissen Teilbetrag zurückbehalten darf?
Alles Gute!
Vielen Dank Herr Dr. Belsky, ich freue mich schon auf den Termin im September.
Und werde bisdahin mit meinem Zahnarzt die finanzielle Sache besprechen, und ihn bitten mir zumindestens einen Teilbetrag zurückzuerstatten.
LG Cennet
Sehr lieber Cennet!
Es reicht wenn Sie die Aufnahmen im September mitnehmen. Die meisten Menschen rennen mit undichten Kronen herum, also keine Sorge, es kann nicht viel passieren in den paar Tagen bis zum Termin. Putzen Sie gut, vor allem mit der Munddusche die Zahnzwischenräume reinigen, dann nehmen wir das ganze runter und machen halt eine neue dichte Krone drauf – keine Hexerei. Vorher würde ich mich aber noch mit dem Kollegen finanziell einigen …