Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,
ich hab mir vor zwei Wochen den 14er ziehen lassen, der schon etwas marod war und bin nun in der Wartephase auf ein Implantat. Für die Überbrückungszeit habe ich mir kein Kassenprovisorium mit Klammern, sondern ein Kunststöffprovisorium, welches ich auch privat bezahlt habe, machen lassen. Dieses ist so ähnlich wie ein Valplastprovisorium, aus Kunststoff und wird über die Zähne geschoben. Es hat soweit auch gut ausgesehen und ich durfte es laut Zahnärztin auch über Nacht drinnenlassen (habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass ich Knirscherin bin und eine entsprechende Schiene trage). Das Provisorium habe ich – wie mit der Zahnärztin besprochen – zweimal am Tag zwecks Reinigung herausgenommen. So weit, so gut.
Diesen Freitag, also vor zwei Tagen, wollte ich es am Abend wieder herausnehmen und dabei ist der vordere Teil einfach umgeknickt und abgebrochen. Da ich am nächsten Tag eingeladen war und nicht mit einer Zahnlücke vorne herumlaufen wollte, habe ich versucht, das Teil mit etwas Superkleber zu richten. War allerdings nicht ideal und hat nichts gebracht. Da es auch nur mit dem hinteren Teil noch halbwegs hält, allerdings sehr unschön aussieht, muss ich jetzt mit einem lädierten Provisorium herumlaufen.
Meine Frage: muss ich jetzt nochmals über 200 Euro für ein eventuell komplett neu angefertigtes Provisorium zahlen? Ich glaube nämlich nicht, dass man dieses noch reparieren kann. Oder gibt es eine Art Haftungspflicht vom Zahnarzt bzw. Techniker, das Teil auf eigene Kosten zu reparieren oder neu herzustellen? Ich muss damit ja noch einige Wochen bzw. Monate herumlaufen und das Teil sollte schon etwas aushalten. Angeblich darf ich damit ja auch essen, obwohl ich dies natürlich nur sehr vorsichtig gemacht habe.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Musher1
Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Zahnärztin hat von sich aus angeboten, das Provisorium in Kulanz vom Techniker neu anfertigen zu lassen und ich habe es am Abend, also am selben Tag, auch noch bekommen. Diesmal hat der Techniker allerdings an Material gespart und der vordere Flügelrand liegt unterhalb der Lachlinie – ist beim Lachen daher sichtbar. Ich habe nicht reklamiert, bin allerdings mit dem ästhetischen Erscheinungsbild nicht so zufrieden wie mit dem Teil davor – das halt nicht lang gehalten hat.
Bin ich ein “undankbarer” Patient, wenn ich jetzt nochmals reklamiere? Immerhin werde ich das Provisorium noch etwa zwei Monate tragen, wenn nicht noch länger. Ein gut sitzendes Teil trägt ja auch nicht unwesentlich zur Lebensqualität bei. Jetzt würde ich immer darauf achten, nicht zu breit zu grinsen..
Was würden Sie als Arzt in diesem Fall machen, wenn der Patient mit einem solchen Anliegen kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Musher1