Hallo
ich komme gerade vom Zahnarzt….dieser hat eine Wurzelrevesion durchgeführt..
bei Abschlussröntgen fragte ich ob die Wurzelfüllung nicht ein bißchen kurz sei
ich habe dann sehr nett von ihm erkärt bekommen dass es auch bei der Wurzelspitze einkerbungen ( Höcker ) geben kann welche auf dem Röntgenbild nicht zu sehen sind …und eben diese einkerbungen ( ich glaube so hat er das genannt ) kann man nur mit elektrischer Längenbestimmung messen und so den Zahn optimal füllen…..das heißt das man im Röntgenbild nicht immer sieht ob die Wurzelfüllung von der Länge optimal iss ( zumindest verstehe ich das so )
Der zahnarzt arbeitet mit Mikroskop, Einwegfeilen, Ultraschall, flüssigen Füllmaterial..etc
also alles schon sehr gut…natürlich auch der oblikatorische Kofferdam
Trotzden wollte ich wegen dieser Einkerbung oder Höcker oder wie auch immer das heißt mal Sie fragen ….Röntgenbild kann ich auch noch liefern
Sehr lieber Mercur!
Sie liegen nicht falsch, wobei ich mich vermutlich schlecht ausgedrückt habe, denn normalerweise spreche ich Dinge klar an. Also nochmal, aber mit anderen Worten. Eine Revision ist sicher möglich, wieso auch nicht. Die Frage ist, ob sie Sinn macht, das hängt davon ab, wie erfahren Ihr Behandler ist und wie viel Mühe er sich generell gegeben hat.
Wenn Ihr jetziger Behandler z.B. ein sehr gewissenhafter und erfahrener ist, dann wird ein anderer vermutlich nicht so viel besser machen können. Rein von dem Röntgen zu urteilen, sollte es aber besser gehen. Jetzt würde ich einfach zu warten was kommt …
ok.Dacht ichs mir.
Das Problem ist , dass an dem hinteren Zahn mit den mehreren Kanälen es ja schon eine revesion war und ich weiß nicht wie oft man sowas revidieren kann falls es zu einer Entzündung kommt
also ist das mit den Verschattungen auch Dummgelaber gewesen.Na super
Eigentlich hat er sehr lange an den Zähnen rumgefeilt x mal gespült, Mikroskop etc
Aber es gibt auch Autoschlosser die machen 20 Tage an einem fahrzeug rum und am Ende fährt es doch nicht gell?:-)
Sehr lieber Mercur!
Yep – da haben Sie Recht mit den Autoschlössern … 🙂