Sehr geehrter Herr DDR. Belsky
Meine Frage an sie wäre,ich habe mir von meinem Zahnarzt im Februar 2009 eine Teilprothese in form mit einem Metalgerüst anfertigen lassen,im März 2010 brach mir ein vorderzahn während des Essens ab ich rief meine Ärztin an und sie war nicht anwesend da sie einen Sterbefall in der Familie hatte,ich fuhr darauf zur WGKK in Wien Mariahilf ins Zahnlabor und die machten mir den Zahn wieder drauf und ich musste 26,50euro bezahlen für die Reparatur,nun haben wir juni und der selbe Zahn brach erneut ab,ich fuhr gestern zu einem Zahntechniker und er erklärte mir das meine Prothese eine nicht Ordnungsgemässe Arbeit ist,den die Stifte wo die Zähne drauf sind sind viel zu kurz und der Zahn oder die Zähne werden immer wieder brechen er erklärte mir auch von einer 2 Jährigen Gewährleistungspflicht des Zahnarztes,ich war heute bei meinem Zahnarzt und machte mir für Freitag einen Termin aus da der Arzt meinte er müsse einen neuen Abdruck machen und für die Reparatur müsste ich von 90-100 euro bezahlen,ist dies korrekt oder gilt für mich die gewährleistung
Mfg
Hannes
Sehr lieber Hannes!
Soweit ich informiert bin gilt die Gewährleistung … aber 100% weiß ich das nicht. Am besten bei der WGKK anrufen und fragen, die wissen das sicher …