Lieber Herr Dr. Belsky,
wie ist eigentlich die Handlungsabfolge bei einer Zahnüberkronung – welche Schritte sind notwendig, welche können ggf. weggelassen werden.
Nach meiner Erinnerung an frühere Behandlungen geht das so:
1. Abdruck machen
2. Beschleifen
3. Fäden legen (wofür eigentlich?)
4. Abdruck machen
5. Kurzzeitprovisoirum einkleben
Bei der folgenden Behandlung wird dann die inzwischen nach den beiden Abdrücken geformte Laborkrone eingesetzt, evtl. probeweise.
Wenn der zu überkronende Zahn aufgebaut worden ist, und der Aufbau beim Herunternehmen des Kurzzeitprovisoriums ungeschickterweise abbricht, muß ein neuer Aufbau gemacht werden.
[B]Frage:[/B]
Muß in diesem Falle nicht nach dem erneuten Aufbau auch ein neuer Abdruck gemacht werden? Die Laborkrone soll meines Wissens wie ein exakt sitzender Strumpf die Präparationsgrenze möglichst gut abschließen. Nach meinem laienhaften Verständnis ist dieser paßgenaue Abschluß aber kaum zu erreichen, wenn der Stumpf nicht genau dieselbe (negative) Form aufweist wie der Hohlraum in der Laborkrone, welcher den Stumpf aufnehmen soll.
Ist das Eingliedern einer bereits fertigen Krone auf einen in derselben Sitzung neu aufgebauten Zahnstumpf lege artis?
Mich würde die Beantwortung dieser technischen Frage sehr interessieren. Sicher ist das auch für den einen oder anderen Mitleser von Interesse.
Es grüßt Sie aus dem Salzburger Schnürlregen herzlich
die Zahnwurzel
Lieber Herr Dr. Belsky,
was heißt “Präparationsgrenzen verändern” – wie muß ich mir das vorstellen? Unter “Einschleifkäppchen” kann ich mir auch nichts vorstellen. Ich habe eine Kappe auf, wenn es regnet. Aber das ist wohl nicht dasselbe. 😀
In meinem Fall war es so, daß der Zahnstumpf gar nicht mehr vorhanden war. Er ist also glatt abgebrochen, Zahnfleisch und Zahnrest bildeten eine Ebene.
Wenn hier ein Aufbau erfolgt, dann ist nach meinem Verständnis doch gar keine Paßgenauigkeit mit der vorhandenen Öffnung in der Laborkrone zu erreichen. Ich vermute dies, da die bei mir eingegliederten Kronen (verblockt mit dem aufgebauten Zahn) tatsächlich nicht saßen – weder wurde die Präparationsgrenze erreicht, noch schlossen die Kronenränder ab. Außerdem saßen die Kronen zu tief am Kiefersaum, es war im Vergleich zu den Nachbarzähnen viel mehr Zahnfleisch frei (Gummy Smile). Tatsächlich hatte ich die Zahnkronen als zu kurz bemängelt, man sah sie kaum, wenn ich den Mund öffnete. Sie wurden dann “verlängert”. Wahrscheinlich oben …
Ich kann mir bis heute keinen Reim darauf machen, wieso drei läppische Kronen in Form und Funktion derart danebengehen können – bei vorhandenen formgerechten Abdrücken! So kam ich nach vielem Nachdenken darauf, daß die bereits vorhandene Krone Zahn 11 nicht auf den neuen Aufbau passen konnte. Und die übrigen, verblockten Zahnkronen (12, 22) rutschten ebenfalls in eine andere, schlechtere Position. Ich vergleiche den Zahnblock 11,12,22 mit einer Tür: die Angel war der aufgebaute Zahn 11. Die beiden dranhängenden Kronen “öffneten” sich von der 11 ausgehend einen Spaltbreit in den Gaumenraum hinein. Und so sah es auch aus: “schräg”! dazu kamen massive Vorkontakte, die stärksten bei der 22.
Verstehen Sie, Herr Dr. Belsky, an der Lösung der technischen Frage bin ich interessiert, an nichts anderem. Gerade deshalb, weil in Ihrem Blog so vieles hervorragend erklärt wird, wende ich mich an Sie.
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Eine weitere Frage habe ich zum Fädenlegen. In früheren Praxen haben das die behandelnden Zahnärzte auch immer so gemacht. Der Zahnarzt, der die jetzt beanstandeten Kronen angepaßt hat, verzichtete darauf. Es wurden keine Fäden vor dem Abdruck gelegt. (Übrigens hat derselbe ZA bei meinem Ehemann eine neue Brücke über zwei Zahnlücken eingegliedert – auch bei ihm hat er aufs Fädenlegen verzichtet. Jetzt ist mein Mann alarmiert, weil er befürchtet, daß auch seine Kronen nicht passen könnten.)
Ist das Fädenlegen bei der Überkronung optional? Oder muß es als Behandlungsfehler gewertet werden, wenn der ZA darauf verzichtet?
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Noch eine Frage. Wenn Kronen neu eingegliedert worden sind, muß minimal eingeschliffen werden, logo. Ist es sinnvoll, wenn Bißkontrollen halb im Liegen stattfinden? An mir selbst kann ich beobachten, daß sich die Position des Unterkiefers verschiebt, je nachdem, ob mein Oberkörper liegt oder aufrecht ist. Je weiter ich mich zurücklehne, desto mehr rutscht auch der Unterkiefer nach hinten. Das verzerrt doch die Bißlage! Normalerweise bringt der Mensch seinen Tag in aufrechter Haltung zu.
Beim Einschleifen wurde ich im Behandlungsstuhl noch nie ganz aufgerichtet.
Schöne Grüße von der
zahnwurzel