Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt, kann man steuerlich absetzen. Dazu zählen u.a. auch die Kosten für die Zahnbehandlung, wie Beispielsweise Kronen, Brücken oder Kieferregulierungen.

Diese Kosten werden steuerlich jedoch erst wirksam, wenn eine bestimmte Höhe – den so genannten “Selbstbehalt” – übersteigen. Als grobe Faustregel gilt, dass dieser Selbstbehalt in etwa ein Bruttomonatsgehalt beträgt. Fallen größere Kosten an, empfiehlt es sich daher, diese auf einmal zu bezahlen, um den Selbstbehalt zu überschreiten.

Quelle: Zahnärztekammer ÖZZ 3/2008

Belsky Asked question 13. Mai 2008