Sehr geehrtes Denta beauté Team,

ich war schon Patient, als sie noch im 22. Bezirk waren und bin nun in den 19. “mitübersiedelt”.

Wurde aber trotzdem als neuer Patient in der übersiedelten Praxis aufgenommen und u.a. musste ich natürlich auch den Passus unterzeichnen, dass man eine 50€ Strafzahlung akzeptiert bei Nichteinhaltung bzw. nicht zeitgerechtem Absagen von Terminen.

Nun kann ich den Gedanken dahinter bzw. die Sinnhaftigkeit durchaus nachvollziehen und finde die Handhabung nach längerem Abwägen an sich auch in Ordnung.
Im Gegenzug fände ich es allerdings fair, auch im umgekehrten Fall eine Entschädigung anzubieten.
Soll heissen, wenn ich eine gewisse Zeit lang auf meinen Termin warten muss, werde ich für die trotz Termin “verwartete” Zeit entschädigt.
Die genauen Konditionen müsste man sich natürlich überlegen und durchrechnen – ich denke sowas wie 10€-20€ für jede angefangene halbe Stunde nach der ersten gewarteten halben Stunde klingen vernünftig.

Habe heute einen sehr verärgeten Patienten beobachtet, der seinen heutigen Termin quasi erst zum Termin abgesagt hat. Seine Reaktion war meiner Meinung nach unangebracht, es war klar sein Verschulden und er wurde (so nehme ich an) wie jeder ander Patient auch über seine Verpflichtung aufgeklärt. Trotzdem ist es schwierig in einem Land wie Österreich so eine Strafzahlung einzuführen – die Leute sind sich leider gewöhnt solche Verwantwortung zu verweigern und reagieren mit Unverständnis und Ärger.

Umso interessanter finde ich, dass ich in meinem Bekanntenkreis von vielen weiteren Arztpraxen gehört habe, die diese Regelung einführen.
Mich würde interessieren, ob dies zentral über die Ärztekammer organisiert/abgesprochen wurde oder wodurch sich eine so geschlossene, flächendeckende Einführung dieser Handhabung erklären lässt. Ganz klar wäre ein Alleingang in dieser Beziehung wohl ein Wettbewerbsnachteil, da viele Patienten wohl einfach in gewohnter Manier bei nicht-gefallen den Dienstleiter ändern werden/würden.

Verstehen Sie mich nicht falsch – ich stehe prinzipiell hinter der Regelung, sollte sich dadurch letztlich der Service für den Patienten bzw. v.a. die punktgenaue Einhaltung von Terminen leichter realisieren lassen.

mfg
der mündige Patient

sirenade Answered question 31. Januar 2011