Sehr geehrter DDr. Belsky,
ich habe eine Zahnbehandlung in einer Einrichtung hinter mir, bei der eine größere Füllung erneuert wurde. Trotz dreier Sitzungen wurde das Problem nicht behoben – mein Kontaktpunkt passt immer noch nicht, und es bleiben ständig Essensreste hängen. Zusätzlich hatte ich nach der Behandlung leichte Verletzungen außerhalb des Mundes, die zwei Wochen zum Heilen brauchten.
Da ich dort nicht mehr hingehen kann und will, habe ich mir bereits eine neue Praxis gesucht. Allerdings würde ich gerne zumindest einen Teil der Kosten zurückbekommen – entweder als Entschädigung für die unzureichende Behandlung oder zur Finanzierung der Korrektur.
Da Sie viel Erfahrung haben: Wie würden Sie in so einem Fall vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit, eine Rückerstattung zu fordern? Oder was würden Sie an meiner Stelle tun?
Ich wäre wirklich dankbar für Ihren fachkundigen Rat! Bin unglaublich verzweifelt.
sehr liebe julia,
ich kann dir nichts zum fall spezifisches sagen, denn ich war nicht dabei, aber generell begegnet dir immer leben immer das, was du bei deiner seelenreifung aufzulösen hast.
allgemein würde ich eine emal schreiben, wo du deine einwände darlegst und dem arzt damit die chane gibst, zu reagieren. reagiert er nicht, oder völlig abweichend von deinen erwartungen würde ich der ärztekammer schlichtungsstelle schreiben.
wenn du auch dort nicht zufrieden gestellt werden kannst, kannst du vor gericht gehen – solltest du bei all diesen instanzen “verlieren” kann es sein, dass dir deine wahrnehmung einen streich spielt.
solltest du in einer der instanzen gewinnen, dann würde ich das z.b. in einer rezenssion niederschreiben um anderen menschen zu helfen, denn dann war deine einschätzung der situation näher bei der wirklichkeit als die des arztes …