Ich hatte mich seit längerem gefragt, ob es rechtens war, dass mir mit 11 Jahren für eine Zahnspangenbehandlung 2 Zähne gezogen wurden, um Karies zu verhindern.

Diesbezüglich ließ ich ein zahnärztliches Gutachten über die Krankenkasse erstellen und schaltete einen Anwalt ein.
Das Resultat:

Es wurde geurteilt, dass das Zähne ziehen medizinisch nicht indiziert gewesen sei und somit eine schwere Körperverletzung nach dem deutschen Recht darstellte.

Der entsprechende Kieferorthopäde bekam ein Jahr Freiheitsstrafe wegen schwerer Köerperverletzung nach deutschem Recht für die 2 gezogenen Zähne in seinem Auftrag.
(Der Zahnarzt, der die Zahnextraktionen durchführte, wurde wegen Mitverschuldens zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.)

Die Argumentation war, dass keine ordnungsgemäße Patientenaufklärung stattfand (alleiniges Zähne ziehen verhindert keine Karies – so die Begründung an die Mutter damals).

Ein weiterer Nebeneffekt war eine Geldstrafe (deren Höhe ich nicht nennen möchte), weil der entsprechende Kieferorthopäde Röntgenuntersuchung als “Vorsorgeuntersuchungen” durchführte.
Da Röntgenuntersuchungen aber nur mit einer Indikation, also einem Grund vorgenommen werden dürfen,
stellte auch dies rechtlich eine Körperverletzung da, die nach dem deutschen Recht eine Zuwidernutzung von nach der RöV vorsieht. (Laut der RöV kann neber einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe ab 5 Jahren erfolgen.)

Ich kann daher nur jeden Zahnarzt und Kieferorthopäden raten es sich 2x zu überlegen, kleinen Kindern ohne Grund Zähne zu ziehen.
Es könnte eine böse Zukunft nach sich ziehen!

Auch solche Erfahrungsberichte müssen mal gesagt werden.

goethe90 Asked question 28. April 2017