Fissurenversiegelung bedeutet abfüllen und somit versiegeln abnormer Zahnfissuren.

Die  Fissurenversiegelung ist eine bewährte Kariesvorsorge und zahnhartsubstanzschonende Methode. Die Fissurenversiegelung sollte Teil eines Prophylaxekonzeptes sein. Als Fissur bezeichnet man die Täler im Kauflächenrelief der Seitenzähne. Im Gegensatz dazu sind die Berge die Höcker. Die Zähne weisen in der Regel eine Hauptfissur auf, die in Längsrichtung verläuft und deswegen Längsfissur genannt wird. Analog dazu bezeichnet man die vielen kleineren quer verlaufenden Fissuren als Querfissuren. Das Zahnoberflächenrelief ist bei jedem Menschen ziemlich gleich ausgebildet.

Kleine Unterschiede existieren aber, so können Fissuren z.B. sehr schmal sein. Solche schmalen Fissuren sollte der Zahnarzt bei kariesgefährdeten Fissuren, diese kurz nach dem Zahndurchbruch  mit einem dünnflüssigen Kunstharz- oder Kompositmaterial versiegeln, um die Besiedlung durch Bakterien aus der Mundflora zu verhindern (Fissurenversiegelung). Ist die Fissur bereits besiedelt, muss diese erst gereinigt und evtl. durch Beschleifen etwas erweitert werden man spricht dann von erweiterter oder invasiver Fissurenversiegelung.

Alternativen zur Fissurversiegelung gibt es keine.

Die speziellen Risiken der Fissurenversiegelung sind z.B.

  • Veränderungen des Bisses
  • Bildung von Sekundärkaries, wenn die Versiegelung unordentlich durchgeführt wird
  • Sensibilitätsstörungen, also empfindliche Zahnhälse , wenn z.B. unvorsichtig mit dem Ätzgel umgegangen wird

Bei sorgfältiger Durchführung lassen sich diese Komplikationen aber verhindern.