Guten Tag!

Können Sie mir sagen, welche rechtlichen Pflichten hier bestehen? Ich würde das Röntgenbild in digitaler Form benötigen. Es handelt sich auch um ein Digitalröntgen. Bis dato habe ich das von vergangenen Behandlern auch immer bekommen. Entweder per E-mail oder auf einen USB-Stick gespeichert. Der letzte Zahnarzt, der nun das aktuelleste Röntgen hat weigert sich mir das nun in digitaler Form für eine weitere Konsultation auszuhändigen. Fadenscheinige Ausrede, man könne das nicht per E-mail versenden oder speichern. Ich könnte nur ein Ausdruck haben. Bekanntlicherweise sind solche Ausdrucke meist nicht von guter Qualität und nachfolgende Zahnärzte können, aus meiner Erfahrung, oft zu wenig erkennen.

Habe ich rechtlich gesehen also kein Anspruch ein digtales Röntgen auch in digtaler Form zu erhalten?
Mir erscheint es merkwürdig, dass man dieses nicht versenden oder speichern kann. Ist das also glaubwürdig oder stecken da womöglich andere Gründe dahinter? Siehe zweite Frage.

2. Frage
Darf man stark entzündet Zähne einfach so ziehen? Es wurde vorab ein Panoramaröntgen gemacht. An zwei Zähnen waren Eiterherde (Wurzelspitze, wurzelbehandelt). Bei mir erfolgte die Extraktion, weil ich aktuell eine Woche Schmerzen hatte. Folge davon war , dass die Spritze nicht gewirkt hat und trotz, dass ich darauf hingewiesen habe wurde mir die Zähne unter höllischen Schmerzen gezogen. Das Wartezimmer musste sich meine Schreie und mein Weinen anhören! Mir wurden schon einige Zähne gezogen, aber noch nie unter solchen Bedinungen und derartigen Schmerzen! Ich wurde auch nicht draufhin gewiesen, dass ich Schmerzen haben könnte. Eine Antibiotikergabe davor oder danach hat nicht stattgefunden. Was ist ihre Meinung? Ist das übliche Praxis? Das Ganze war ein sehr schockierendes Erlebnis für mich als Patient.

Danke für die Auskunft!

Belsky Answered question 22. Februar 2014