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Sehr geehrter Herr DDr. Belsky,

ich bin bei einer Recherche auf Ihre Homepage geraten und fühlte mich von Ihrer Erklärung des Unterschieds von Parodontose und Parodontitis angesprochen.
Ich glaube vielen Ihrer Kollegen sind solche “Feinheiten” nicht so wichtig.
Jetzt zu meinem Problem:
Ein Mandant von mir hatte 1990 bei der Arbeit einen schlimmen Unfall, durch den er laut Arztbericht unter anderem eine Unterkieferfraktur, eine Kronenfraktur von Zahn 44, sowie durch eine Alveolarfortsatzfraktur gelockerte Zähne 32-43 und Schleimhautverletzungen im frontalen Unterkieferbereich, sowie den Verlust eines Teils seines Zahnfleisches erlitt.
Davon wurden Röntgenaufnahmen gemacht.
Röntgenaufnahmen vor dem Unfall gibt es nicht.
Der behandelnde Arzt sagte damals, dass die Zähne infolge des Unfalls voraussichtlich nach 10-15 Jahren ausfallen würden.
Im Jahre 2003 war es dann soweit.
Seitdem legte die Versicherung bereits zwei Gutachten vor, die behaupten, dass der Zahnverlust wahrscheinlich durch eine Parodontitis käme.
Den Patienten haben Sie nicht gesehen, sondern nur seine Zahnunterlagen studiert, dabei allerdings die schlechte Aufnahmequalität der Röntgenbilder kritisiert.

Frage 1: Ist es lege artis ein Gutachten nur anhand von Zahnunterlagen und nicht durch Begutachtung des Patienten zu erstellen?
Frage 2: Könnten die oben geschilderten Verletzungen zu einem ähnlichen Zahnbild führen wie eine Parodontitis?
Frage 3: Fördert unter Umständen ein solcher Unfall die Erkrankung an einer Parodontitis in erhöhtem Maße, sodass die Parodontis als eine Art Unfallfolge zu sehen wäre?

Es wäre schön, wenn Sie mir mit einer kurzen Einschätzung weiterhelfen könnten, damit ich einen Anhaltspunkt habe wie aussichtsreich unsere Position ist.

Herzliche Grüße und geniessen Sie die Sonne

Grillchen

Belsky Answered question 3. Juli 2008