Sehr geehrter, lieber Herr DDr. Belsky,

nun ist mein wurzelbhandelter und zweimal (!) wurzelspitzenresektionierter 31er endgültig beherdet (siehe bitte Bild).
img]https://s32.postimg.org/3urs0d9oh/Roentgen.jpgWB vor 3 Jahren
– WSR I vor ca. 2 Jahren
– WSR II vor ca. 1 Jahr.

Die durch Extraktion entstehen werdende Lücke kann (lt. Auskunft zweier Zahnärzte) durch ein Implantat nur schlecht (zu eng, zu dünner Knochen) versorgt werden. Option II (Marylandbrücke) ist für mich keine Option.

Ich hatte also die Idee, die übrigen Zähne, welche ohnehin einen Engstand aufweisen, einfach zusammenschieben zu lassen. Mit dieser Idee bin ich zur Kieferorthopädin gegangen. Sie war zuerst mal erstaunt – was mich wundert. Denn eigentlich hätte ich mir erwartet, dass mir EIN ZAHNARZT diesen Vorschlag machen muss; und nicht ich selber mir das in schlaflosen, verzweifelten Nächten erfinden muss…

Na gut. Jedenfalls meinte sie, es ist machbar. Es kostet halt die Zahnspange (Orthocaps, unten) 4.000,- €. Ich bin allerdings hoch verschuldet und jedes Monat weiß ich nicht mal, wie ich meine Miete zahlen soll – kann ihr deshalb also keinen Cent geben. Sie verlangt aber 1/3 des Preises vorab, damit sie überhaupt anfangt zu behandeln.

Kurz und gut: Ich habe nun bei der WGKK um Kostenübernahme angesucht.
Solche Bescheide dauernd ja aber gut und gerne Monate.

Meine Frage nun an Sie: Wie lange kann man einen Zahn mit diesem Herd-Ausmaß im Knochen drinnen lassen?
Muss er nicht dringend gezogen werden?
Die Kieferorthopädin sagte nämlich, dass man ihn erst reißen kann, wenn die Schienen & Co fertig sind (was wiederum 6 Wochen dauert). Denn sie müsse sofort nach Extraktion mit der Zahnverschiebungsbehandlung beginnen.

Vielen Dank im Voraus, lieber Herr DDr. Belsky,
mit besten Grüßen

von der Bergwerkerin

Belsky Answered question 6. August 2016