Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,
ich hatte vor ca. 8 Jahren eine Wurzelbehandlung, die sehr langwierig war, da ich tiefe Wurzelkanäle hatte. Der Zahn bekam vor längerer Zeit leider einen Sprung und ist nun zu einem Teil herausgebrochen. Auf den 3D-Röntgenbildern (eines Privatarztes) war zu sehen, dass ein [B]Wurzelkanal entzündet[/B] ist, der Zahn aber keine Fraktur aufweist (wegen des Zahnbruches). Der Privatarzt hat mir eine Revision-Behandlung unter Mikroskop inkl. Aufbau und Glasfaserstift bzw./oder Wurzelspitzenresektion unter Mikroskop und Aufbaufüllung und Glasfaserstift vorgeschlagen. Erst danach würde man eine Krone setzen können.
Führen Sie in Ihrer Praxis auch Revisionen durch? Und ist diese mit der BVA abzurechnen?
Besten Dank und freundliche Grüße
sehr liebe lana!
Führen Sie in Ihrer Praxis auch Revisionen durch?
ja
Und ist diese mit der BVA abzurechnen?
wenn sie eine “kassenwb” wählen, dann wird diese mit der kassa abgerechnet
wenn es eine “endodontologische sanierung” ist, dann zahlt die kassa nur einen teil …
endo/revision frontzahn 350/500
endo/revision prämolaren 500/700
endo/revision molaren 700/900