Zahnimplantate sind keine Außenseitermethode mehr, wenn es um die Behandlung bzw. den Ersatz von Zähnen geht. Mittlerweile ist die vor ein paar Jahren noch so außergewöhnliche Behandlungsmethode gängig und Standard.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Zahnimplantate leider nicht – sie verweisen darauf, dass preiswertere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Da der Patient die Aufwendungen somit selbst tragen muss, ist es eine gute Nachricht, dass sie im Regelfall als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.
Da der Umfang und die Zweckmäßigkeit der Krankenbehandlung der Entscheidung des Patienten selbst unterliegen, sind die Anforderungen an Notwendigkeit und Angemessenheit in diesem Bereich naturgemäß nicht sehr streng.
Diese gute Nachricht für alle, die Zahnimplantate den preiswerteren Möglichkeiten des Zahnersatzes vorziehen, ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg
Quelle: vnr.de