Revision bedeutet die Wiederholung einer schlechten Wurzelkanalbehandlung

Wie jeder medizinische Eingriff ist eine Wurzelkanalbehandlung mit einer zwar hohen, aber doch begrenzten Erfolgssicherheit verbunden. Meistens aufgrund von Therapiefehlern kann die erste Wurzelkanalbehandlung eines Zahnes erfolglos sein. Eine vernünftige Option ist dann die Wiederholung der Misslungenen ersten Wurzelbehandlung, man spricht von einer Revision. Leider wird im Gegensatz zur Wurzelspitzenresektion (WSR), die Revision von den meisten Pflichtversicherungen nicht bezahlt, ein Grund, wieso meistens eine WSR, statt einer Revision durchgeführt wird. Die WSR bringt aber auf lange Sicht keine Erfolgsaussichten, meistens ist der Zahn nach Jahren dann endgültig verloren.
Ziele der Revision ist die Beseitigung oder Prävention klinischer Symptome durch erneute Aufbereitung und dauerhaft bakteriendichten Verschluss des endodontischen Systems. Eine exakte Diagnose der Ursache eines Misserfolges soll vor der Entscheidung zu einer Revision vorgenommen werden, zu den wichtigsten Ursachen wurzelbehandelter Misserfolge gehören:

  • Persistenz von Mikroorganismen nach der Erstbehandlung
  • unbehandelte Wurzelkanäle bzw. Wurzelkanalabschnitte
  • undichte Füllungen
  • Fremdkörperreaktionen
  • abgebrochene Instrumente
  • arbeiten mit unsterilen Instrumenten
  • nicht einhalten der Spülprotokolle

Wann sollte nun eine Wurzelbehandlung erneuert werden?

  • Wurzelkanal behandelte Zähne mit röntgenologischen Symptomen einer persistierenden oder neu entstandenen Infektion an der Wurzelspitze
  • Wurzelkanal behandelte Zähne mit klinischen Symptomen einer Infektion an der Wurzelspitze
  • Wurzelkanal behandelte Zähne mit röntgenologisch oder klinisch insuffizienter Wurzelkanalfüllung (z.B. mangelhafte Homogenität der Füllung, nicht behandelte Wurzelkanäle, nicht gefüllte Areale des endodontischen Systems, fragwürdiges und nicht mehr indiziertes Füllmaterial etc.) auch ohne klinische oder röntgenologische Anzeichen einer Infektion an der Wurzelspitze
  • Wurzelkanalfüllungen mit Exposition zum Mundhöhlenmilieu
  • Wurzelkanal behandelte Zähne mit progressiv verlaufenden Wurzelresorptionen

Gegenanzeigen zur Revision

  • nicht-endodontische Ursache der Erkrankung
  • fragliche Erhaltungswürdigkeit des Zahnes
  • Verbesserung des Ausgangszustandes und Beseitigung der möglichen Ursache nicht zu erwarten

Manchmal ist es sinnvoll den Wurzelkanal von hinten her zu versiegeln – man spricht von einer WSR mit Apexversiegelung! Ein Verzicht auf eine klassische Revision und die Entscheidung für einen rein „apikal chirurgischen“ Eingriff ist nur dann sinnvoll, wenn auf dem klassischen Wege ein ausreichender Zugang in das Holraumsystem des Zahnes oder eine Verbesserung des Zustandes auf diesem Wege nicht möglich/wahrscheinlich erscheint. Bei rein apikal chirurgischen Revisionen ist ein bakteriendichter retrograder Verschluss des Wurzelkanals anzustreben, mehr dazu im Video retrograde WSR. Ein Video über die Revision finden Sie hier, hier auch ein paar Foto Beispiele bezüglich Revision und WSR.