Sehr geehrter Herr DDr. Belsky,
ich habe mir vor ca. 1,5 Jahren zwei Vollkeramikkronen für die hinteren Backenzähne anfertigen lassen. Auf Rat des Zahnarztes wurden beide Kronen (Vollkeramikkronen) verblockt. Erst im Nachhinein habe ich festgestellt, dass dies eine sehr schlechte Entscheidung war. 🙁 Mein Zahnarzt redete von besserer Stabilität usw..aber sagte mir nichts von erschwerter Putztechnik. Nun habe ich das Problem, dass ich zwischen diesen verblockten Kronen sehr schlecht putzen kann bzw. fast gar nicht.
Anfangs blutete das Zahnfleisch sehr stark. Jetzt hat zwar das Bluten nachgelassen jedoch merke ich beim Verwenden der Zahnseide, dass sich unter den Kronenrändern ein übler Geruch gebildet hat.
Jetzt zu meiner Frage: Habe ich das Recht auf ein kostenloses Austauschen der Kronen, dh verblockte Kronen gegen Einzelkronen? Ich glaube, dass diese Kronen nicht länger als 2 Jahre halten werden-.
Der Grund, weshalb ich Sie um Rat bitte ist einfach, weil ich noch eine Zweitmeinung einholen möchte bevor ich mit meinem eigenen Zahnarzt über dieses Problem rede.
Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar.
LG Cennet
Sehr geehrter Herr Dr. Belsky,
Mein Arzt ist bereit nur EUR 1.500,00 zurückzuerstatten, hatte aber für die Kronen Eur 2.000,00 bezahlt. Er meinte, er müsse für seine Arbeitszeit etwas abziehen, daher nicht der volle Betrag. Aber ist das überhaupt berechtigt? Denn schlußendlich behält er sich etwas ein, wo die Kronen nicht ok sind.
Ich habe bei der Patientenanwaltschaft angerufen, wurde an die Schlichtungsstelle verwiesen. Ich habe mir überlegt zu einer Schlichtungsstelle zu gehen, oder würde das keinen Erfolg bringen? Ist es wirklich richtig, dass sich de Arzt trotz eines Behandlungsfehlers einen gewissen Teilbetrag zurückbehalten darf?